**Auslandsreisekrankenversicherung**
Ob Ausrutscher in der Hoteldusche, Schnittwunde beim Planschen im Hotelpool oder Magenprobleme nach fremdem Essen. Auf einmal brauchen Sie medizinischen Beistand. Auch wenn der Arzt schnell helfen kann, bleibt die bange Frage: Wer übernimmt auf Reisen eigentlich die Kosten für Knochenbrüche, Platzwunden und Fieberschübe?
Kann ich als gesetzlich Versicherter einfach zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen?
Ja, aber leider nicht überall.
→ Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten bei akuten Erkrankungen oder bei Unfall in EU-Mitgliedsländern und des EWR (EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen) und in der Schweiz.
→ Außerdem gibt es Kostenübernahmen in all den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht: etwa Marokko, Türkei oder Tunesien.
Immer gilt: Erkundigen Sie sich vor jeder Auslandsreise nach den jeweiligen Standards und Details dieser Abkommen und prüfen Sie auch die Einreisebestimmungen für etwaige Medikamente.
Welche Kosten übernehmen gesetzliche Kassen im Ausland?
Grundsätzlich werden Ausgaben nur bis zu der Höhe übernommen, die die Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
Zuzahlungen, die im jeweiligen Ausland üblich sind, müssen privat übernommen werden.
Achtung! Den medizinisch notwendigen Rücktransport beispielsweise muss der gesetzlich versicherte Patient aus eigener Tasche zahlen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Mehrkosten die im Ausland anfallen. Diese bekommen Sie bei uns schon ab 9,80 € / Jahr.
Haben Sie noch Fragen? Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.