Basisrente (Rürup-Rente).

Profitiere von Steuervorteilen und staatlicher Förderung.

Basisrente (Rürup)

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet erhebliche Steuervorteile, da die Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Besonders attraktiv ist sie für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Basisrente garantiert eine lebenslange monatliche Auszahlung und schützt das angesparte Kapital vor dem Zugriff von Gläubigern. Sie ist eine sichere Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.

Basisrente Klecks

1. Was ist die Basisrente?

Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde 2005 im Rahmen der Rentenreform eingeführt und nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt.

Definition und grundlegende Informationen:

  • Zweck: Die Basisrente dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und soll einen finanziell gesicherten Ruhestand gewährleisten.
  • Funktionsweise: Sie funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das bedeutet, dass die Beiträge, die man in die Basisrente einzahlt, angespart und später als monatliche Rente ausgezahlt werden.
  • Zielgruppe: Besonders geeignet ist die Basisrente für Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Aber auch Angestellte und Beamte können von ihr profitieren.
  • Steuervorteile: Beiträge zur Basisrente können bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was die Steuerlast mindert.
  • Schutz: Das angesparte Kapital ist vor dem Zugriff Dritter, wie zum Beispiel Gläubigern, geschützt und kann nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

2. Vor- und Nachteile der Basisrente

Vorteile

  • Steuervorteile: Beiträge zur Basisrente können bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden
  • Pfändungsschutz: Das angesparte Kapital ist vor dem Zugriff Dritter, wie zum Beispiel Gläubigern, geschützt
  • Lebenslange Rente: Die Basisrente garantiert eine lebenslange monatliche Auszahlung
  • Flexibilität bei Einzahlungen: Beiträge können flexibel angepasst werden, je nach finanzieller Situation
  • Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: Die Basisrente schützt vor dem Risiko, im Alter ohne ausreichende finanzielle Mittel dazustehen

Nachteile

  • Keine Kündigungsmöglichkeit: Einmal abgeschlossen, kann der Vertrag nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden
  • Versteuerung der Auszahlungen: Die Rentenzahlungen müssen im Ruhestand versteuert werden
  • Kein Kapitalwahlrecht: Es gibt keine Möglichkeit, sich das angesparte Kapital als Einmalzahlung auszahlen zu lassen
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Das angesparte Kapital kann nicht frei vererbt werden
  • Langfristige Bindung: Der Vertrag ist unkündbar und daher unflexibel, was langfristige Bindungen bedeutet

3. Wer kann eine Basisrente abschließen?

Grundsätzlich kann jeder eine Basisrente abschließen, unabhängig von der beruflichen Situation. Hier sind einige spezifische Gruppen, für die die Basisrente besonders geeignet ist:

  1. Selbstständige und Freiberufler: Da sie oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet die Basisrente eine wichtige Möglichkeit zur Altersvorsorge.
  2. Angestellte: Auch Angestellte können die Basisrente nutzen, um ihre gesetzliche Rente zu ergänzen und von Steuervorteilen zu profitieren.
  3. Beamte: Beamte können die Basisrente als zusätzliche Altersvorsorge abschließen.
  4. Personen mit hohem Einkommen: Für gutverdienende Personen bietet die Basisrente attraktive Steuervorteile.
  5. Personen, die eine flexible Altersvorsorge suchen: Die Basisrente bietet Flexibilität bei den Einzahlungen und ist daher für viele Menschen interessant.

4. Steuerliche Aspekte

  • Sonderausgabenabzug: Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 können bis zu 100% der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete abgesetzt werden.
  • Eintragung in der Steuererklärung: Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung eingetragen. Ein Nachweis über die gezahlten Beiträge muss nur auf Nachfrage des Finanzamts eingereicht werden.
  • Steuerliche Anerkennung: Das Finanzamt berechnet die steuerlich absetzbare Summe und erkennt die Steuererleichterung an.
  • Staatliche Förderung: Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Das bedeutet, dass die Beiträge steuerlich begünstigt sind und somit die Steuerlast mindern.
  • Voraussetzungen: Um die steuerliche Förderung nutzen zu können, muss der Versicherte in Deutschland vollständig einkommensteuerpflichtig sein. Zudem muss der Basisrentenvertrag bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. die Zahlung einer monatlichen Leibrente bis zum Lebensende.

5. Beiträge und Leistungen

Beitragsberechnung der Basisrente:

  • Höhe der Beiträge: Die Höhe der Beiträge zur Basisrente kann individuell festgelegt werden. Sie hängt von den finanziellen Möglichkeiten und den Vorsorgezielen des Versicherten ab.
  • Einmalzahlungen und laufende Beiträge: Es besteht die Möglichkeit, entweder regelmäßige monatliche Beiträge zu zahlen oder Einmalzahlungen zu leisten.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Beiträge sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Im Jahr 2025 können bis zu 100% der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete abgesetzt werden.
  • Anpassung der Beiträge: Die Beiträge können flexibel angepasst werden, um auf veränderte finanzielle Situationen zu reagieren.

Leistungen der Basisrente:

  • Lebenslange Rente: Die Basisrente zahlt eine lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn.
  • Hinterbliebenenschutz: Es besteht die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren, sodass im Todesfall des Versicherten eine Rente an die Hinterbliebenen gezahlt wird.
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherung: Zusatzbausteine können integriert werden, um Risiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit abzusichern.
  • Fondsgebundene Optionen: Für risikobereitere Sparer gibt es fondsgebundene Basisrenten, bei denen die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden.
  • Garantierte Leistungen: Es können Verträge mit garantierten Leistungen und Überschussbeteiligungen abgeschlossen werden.

6. Vergleich mit anderen Altersvorsorge­produkten

  1. Riester-Rente:

    Die Riester-Rente bietet staatliche Zulagen und Steuervorteile, besonders für Familien und Berufseinsteiger. Sie garantiert eine lebenslange Rente und bietet ein Kapitalwahlrecht. Nachteile sind die komplexen Verträge mit hohen Kosten, die Versteuerung der Rentenzahlungen und eingeschränkte Vererbbarkeit. Für Geringverdienende lohnen sich die Einzahlungen oft nicht.

  2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV):

    Die bAV bietet steuerliche Vorteile durch Abzug der Beiträge vom Bruttogehalt und mögliche Arbeitgeberzuschüsse, was die Rendite verbessert. Sie ist einfach zu verwalten und bietet lebenslange Rentenzahlungen sowie zusätzliche Absicherungen. Nachteile sind die Versteuerung der Rentenzahlungen, Sozialabgaben und mögliche Probleme bei einem Arbeitgeberwechsel.

  3. Fondsgebundene Rentenversicherung:

    Eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet höhere Renditechancen, da die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. Dies kann zu attraktiven Erträgen führen, ist jedoch mit höheren Risiken verbunden, da die Wertentwicklung von der Marktlage abhängt. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität bei der Auswahl der Fonds und die Möglichkeit, die Anlage während der Laufzeit anzupassen. Nachteile sind die oft hohen Kosten und die Unsicherheit der Rentenhöhe, da keine Garantie besteht.

  4. ETF-Sparpläne:

    Ein ETF-Sparplan bietet höhere Renditechancen und niedrige Kosten, da die Beiträge in breit gestreute Investmentfonds angelegt werden. Er ist flexibel, da Einzahlungen und Fondswechsel jederzeit möglich sind. Allerdings ist er risikoreicher, da die Wertentwicklung von der Marktlage abhängt und keine garantierten Auszahlungen bestehen.

7. Anlageoptionen

Innerhalb der Basisrente gibt es verschiedene Anlageformen, die je nach Risikobereitschaft und Anlagehorizont des Sparers gewählt werden können:

    • Klassische Basisrente: Diese Variante bietet eine feste Verzinsung und garantiert eine sichere, aber meist geringere Rendite. Sie ist besonders für sicherheitsorientierte Anleger geeignet.

    • Fondsgebundene Basisrente: Hier werden die Beiträge in Investmentfonds angelegt, was höhere Renditechancen bietet, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist. Diese Variante eignet sich für risikobereitere Anleger, die von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten profitieren möchten.

    • Mischformen: Einige Anbieter bieten auch Kombinationen aus klassischer und fondsgebundener Basisrente an. Diese Mischformen ermöglichen es, die Sicherheit einer festen Verzinsung mit den Renditechancen von Fondsanlagen zu kombinieren.

    • Überschussbeteiligung: Bei einigen Verträgen gibt es die Möglichkeit, an den Überschüssen des Versicherers teilzuhaben. Diese Überschüsse können entweder verzinslich angesammelt oder in Fonds reinvestiert werden.

    • Dynamische Rentenzahlungen: Es besteht die Option, die Rentenzahlungen dynamisch zu gestalten, sodass sie im Laufe der Zeit ansteigen und somit der Inflation entgegenwirken.

8. FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wir empfehlen, je nach Laufzeit und persönlichem Anlagerisiko eine fondsgebundene Basisrente mit geringen Kostenmantel. Zusätzlich ohne Garantie und einer guten Fondsauswahl. So kann die größtmögliche Rendite rausgeholt werden. Dies ist aber nur unsere Empfehlung, für Dich kann das Produkt auch anders ausgearbeitet werden.

Die Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag kannst Du als Vorsorgeausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Die Höchstgrenze dafür liegt dieses Jahr bei 29.344 Euro. Für das Jahr 2023 lag sie bei 26.528 Euro.

  • Steuervorteile: Beiträge zur Basisrente können bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden
  • Pfändungsschutz: Das angesparte Kapital ist vor dem Zugriff Dritter, wie zum Beispiel Gläubigern, geschützt
  • Lebenslange Rente: Die Basisrente garantiert eine lebenslange monatliche Auszahlung
  • Flexibilität bei Einzahlungen: Beiträge können flexibel angepasst werden, je nach finanzieller Situation
  • Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: Die Basisrente schützt vor dem Risiko, im Alter ohne ausreichende finanzielle Mittel dazustehen
  • Keine Kündigungsmöglichkeit: Einmal abgeschlossen, kann der Vertrag nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden
  • Versteuerung der Auszahlungen: Die Rentenzahlungen müssen im Ruhestand versteuert werden
  • Kein Kapitalwahlrecht: Es gibt keine Möglichkeit, sich das angesparte Kapital als Einmalzahlung auszahlen zu lassen
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Das angesparte Kapital kann nicht frei vererbt werden
  • Langfristige Bindung: Der Vertrag ist unkündbar und daher unflexibel, was langfristige Bindungen bedeutet
  1. Selbstständige und Freiberufler: Da sie oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet die Basisrente eine wichtige Möglichkeit zur Altersvorsorge.
  2. Gutverdienende Angestellte: Personen mit hohem Einkommen können von den erheblichen Steuervorteilen profitieren, da die Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
  3. Beamte: Auch Beamte können die Basisrente als zusätzliche Altersvorsorge nutzen.
  4. Personen, die eine sichere und lebenslange Rente wünschen: Die Basisrente garantiert eine lebenslange monatliche Auszahlung, was eine sichere finanzielle Planung für den Ruhestand ermöglicht.

Nein, einmal abgeschlossen, kann der Vertrag nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Das Guthaben gibt es dann erst mit der Auszahlung im Rentenalter.

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