Wohngebäude­versicherung.

Der Rundumschutz für Dein Zuhause.

Wohngebäude­versicherung

Eine Wohngebäud­eversicherung ist für jeden Hauseigentümer ein Muss. Sie schützt dein Haus vor den finanziellen Folgen von Sachschäden. In der Grunddeckung bietet sie Schutz gegen die Gefahren FeuerLeitungswasser und Sturm/Hagel. Wenn dein Haus beschädigt oder zerstört wird, springt die Versicherung ein. Auch extreme Wetterereignisse (Elementargefahren) wie Überschwemmungen, Hochwasser, Starkregen oder auch Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen lassen sich in die Absicherung einschließen.

Gebäude Klecks

Die Wohngebäude­versicherung im Detail

Festung, Ruheinsel, Zufluchtsort – Dein Haus ist viel mehr als ein Dach mit vier Wänden. Doch was ist, wenn ein Rohrbruch Dein Zuhause unter Wasser setzt? Oder ein Feuer es in Schutt und Asche legt?

Damit es zu Hause am schönsten bleibt

Gut, wenn Du dann auf eine Versicherung zählen kannst, mit der Dein Zuhause bestens geschützt ist. Im Schadensfall bekommst du dank der „Haus-zurück-Garantie“ die Kosten für die Wiederherstellung in einen neuwertigen Zustand zu aktuellen Preisen erstattet. Stell Dir den Schutz für Dein Haus individuell zusammen.

Was sichert die Wohngebäudeversicherung ab?

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude sowie dessen Gebäudebestandteile und -zubehör auf dem Versicherungsgrundstück. Zum Gebäude zählen beispielsweise das Dach, die Wände, eingebaute Türen und Fenster sowie die Terrasse und Balkone.

Versichert ist außerdem alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Hierzu gehören unter anderem Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind, sowie fest verlegte Fußböden und sanitäre Installationen, wie Heizungsanlagen.

Darüber hinaus ist auch das Gebäudezubehör versichert. Dazu zählen bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind, zum Beispiel Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.

Der Versicherungsschutz kann außerdem um massive Nebengebäude, Garagen, Carports, Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Fußboden- bzw. Deckenheizungen erweitert werden.

Welche Schäden sind versichert?

  • Schäden die durch Feuer entstanden sind. Seng- und Schmorschäden sind in den guten Tarifen auch enthalten. Auch Folgeschäden durch Brand wie Löschschäden oder Rauch- und Rußschäden sind abgesichert.
  • Schäden durch Blitz oder Überspannung. Schlägt ein Blitz auf dem Haus oder in der Nähe ein und beschädigt das Haus direkt oder es geht etwas durch die Überspannung kaputt.
  • Schäden durch Sturm und Hagel. Dabei ist zu beachten, dass Sturm in den meisten Policen erst ab Windstärke 8 gilt. Es gibt aber Tarife die auf die Mindestwindstärke verzichten.
  • Schäden durch Leitungswasser. Bricht eine Wasserleitung und Wasser läuft aus, zahlt die Versicherung auch.
  • Schäden durch Explosionen. Eine Explosion kann zum Beispiel durch Gas-Leitungen oder einen Gas-Tank passieren.

Was bezahlt die Wohngebäudeversicherung?

  • Die Kosten für Schäden am Haus, die durch eine der oben genannten Gefahren eingetreten sind, wenn die Sache ersetzt oder repariert werden kann.
  • Den Abbruch des Gebäudes, wenn die Schäden nicht repariert werden können.
  • Unterbringungskosten für eine Wohnung oder ein Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

Grundschutz der Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren

Dazu gehören Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung. Je nach Tarif werden auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß übernommen.

Schadensbeispiel 1: Durch einen Kurzschluss wird ein Feuer entfacht. Das Haus brennt komplett nieder. Wenn Sie einen Wohngebäude-Tarif haben, der auch zum gleitenden Neuwert versichert, werden die Kosten für den Wiederaufbau zum Neuwert ersetzt (Neuwertentschädigung).

Schadensfall 2: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

Schadensbeispiel 3: Ein Blitz verursacht eine Überspannung in der Stromleitung. Dadurch werden die elektronischen Steuergeräte, wie Heizungs- und Klingelanlagen des Hauses, beschädigt. Die Reparatur des Überspannungsschadens wird vom Versicherer übernommen.

Dieser Baustein deckt Schäden am Gebäude ab, die durch austretendes Wasser aus dem Leitungssystem und der Heizung entstehen. Weiterhin sind Sie bei Frost- und Bruchschäden, wie einem Wasserrohrbruch, abgesichert.

Schadensfall: Ein Wasserrohr platzt und austretendes Wasser beschädigt Wände, Decken und Böden. Die Reparatur- und Trockenlegungskosten werden von der Versicherung bezahlt.

Dieser Baustein versichert Gebäudeschäden, die durch Stürme und Hagel entstehen. Der Versicherer übernimmt allerdings nur Sturmschäden, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 aufweist (d.h. ab 62 km/h). Erst ab dieser Windstärke handelt es sich um einen Sturm. Jedoch gibt es bestimmte Versicherer die in ihren Tarifen auf eine Mindestwindstärke verzichten. Sollte Dir dies wichtig sein, komm gerne auf uns zu

Schadensbeispiel: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden.

Zusatzbaustein: Elementarschutz gegen Naturgefahren empfohlen

Die Bausteine Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind bei den meisten Versicherungen bereits grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten. Elementarschäden hingegen müssen explizit über eine Elementarversicherung mitversichert werden. Der Beitrag wird dadurch häufig teurer – allerdings ist ein umfangreicher Rundumschutz für das eigene Wohngebäude empfehlenswert. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass Extremwetterereignisse und damit die Gefahr von Elementarschäden häufiger auftreten – selbst in Regionen, die bisher als sicher galten. Allein das Sturmtief “Bernd” hat 2021 demonstriert, welches Ausmaß an Schäden durch Naturgefahren entstehen können.

Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

  • Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen

Erweiterer Versicherungsschutz: Zusätzlich versicherbar

In den letzten Jahren wurde deutlich, dass Extremwetterereignisse und damit die Gefahr von Elementarschäden häufiger auftreten – selbst in Regionen, die bisher als sicher galten. Allein das Sturmtief “Bernd” hat 2021 demonstriert, welches Ausmaß an Schäden durch Naturgefahren entstehen können.

Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

  • Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen

Eine Glasbruchversicherung sichert in der Regel folgende Gegenstände ab:

  • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Profilbaugläser und Glasbausteine
  • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas

Schadensbeispiel: Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen – das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die Glasversicherung.

Versichert sind Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage. Üblicherweise sind dabei die Grundgefahren abgedeckt, gegen die Du auch Dein Gebäude versichert:

  • Brand und Explosion
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Absturz eines Flugzeugs oder dessen Teile

Schadensfall: Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarmodule auf Deinem Hausdach zerstört. Die Versicherung zahlt den Austausch der beschädigten Platten.

Darüber hinaus können tarifabhängig auch sogenannte ergänzende technische Gefahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Vandalismus sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler.

Info: Je nach Tarif ist bei beschädigten und nicht mehr leistungsfähigen Anlagen auch der Ertragsausfall mitversichert.

Schäden, die durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf Deinem Grundstück entstehen, sind versichert.

Schadensfall: Ein Abwasserrohr in Deinem Garten bricht aufgrund von Frost. Für den Austausch muss das Grundstück mit einem Bagger aufgegraben werden. Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten.

Schäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung in Form von Brüchen oder auch Frost sind ebenfalls versichert, wenn die Rohre außerhalb Deines Grundstücks verlaufen.

Schadensbeispiel: Dein Abwasserrohr führt durch den Garten Deines Nachbarn. Nach einem frostbedingten Bruch muss deren Grundstück zum Rohraustausch aufgegraben werden. Deine Versicherung übernimmt die Kosten.

In der Wohngebäudeversicherung sind üblicherweise bestimmte definierte Ereignisse wie Schäden auf Grund von Feuer, durch Leitungswasser oder durch Sturm versichert. Ebenso können zusätzlich Schäden durch Naturereignisse eingeschlossen werden.

Durch die Vereinbarung des Bausteines „Unbenannte Gefahren“ wird der Versicherungsschutz zusätzlich um Gefahren ergänzt, die ansonsten nicht versichert sind und nicht zusätzlich (z. B. gegen Mehrbeitrag) versichert werden können. Versicherungsschutz besteht hierdurch zum Beispiel für Schäden durch Schlammlawinen, Gebäudebeschädigungen auf Grund von Bodenveränderungen innerhalb des Erdreiches, die auf das Gebäude einwirken oder das Anprallen von Strommasten, Straßenlaternen oder sonstiger Gegenstände.

Abgrenzung Photovoltaikversicherung

Du besitzt eine Photovoltaikanlage auf deinem Dach und möchtest sicherstellen, dass sie mitversichert ist? Dann hast du grundsätzlich zwei Optionen, um deine Solaranlage optimal abzusichern:

1. Mitversicherung über die Wohngebäudeversicherung
In vielen Fällen kann deine Photovoltaikanlage ohne zusätzliche Kosten in deine bestehende Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden – und zwar im Rahmen der sogenannten Grundgefahren. Dazu zählen Feuer, Leitungswasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden. Diese Lösung ist besonders praktisch, wenn du deine Anlage zumindest gegen die häufigsten Risiken absichern möchtest, ohne zusätzliche Beiträge zu zahlen. Wichtig: Die Mitversicherung sollte ausdrücklich in der Police vermerkt sein – kläre das am besten direkt mit deinem Versicherer.

2. Abschluss einer speziellen Allgefahren-Photovoltaikversicherung (Allrisk-Versicherung)
Wenn du auf Nummer sicher gehen und einen umfassenderen Schutz für deine Anlage wünschen solltest, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung mit Allrisk-Deckung. Diese spezielle Versicherung bietet deutlich mehr Leistungen und deckt nicht nur die Grundgefahren ab, sondern auch Schäden durch beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Tierbiss oder auch Ertragsausfall nach einem versicherten Schaden. Diese erweiterte Absicherung ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, kann sich im Schadenfall aber als sehr wertvoll erweisen.

Anbei ein Übersicht, beider Produkte:

Versicherte Gefahr

Wohngebäude­versicherung

Photovoltaik­versicherung

Brand

direkter Blitzeinschlag

Explosion

Sturm (ab Windstärke 8), Hagel

Schneedruck

indirekter Blitzeinschlag

Überspannung (unabhängig von der Ursache)

Schäden durch Tierbiss

Diebstahl von Anlageteilen

Bruch der Paneelverglasung

Ungeschick­lichkeit, Bedingungs­fehler

Vandalismus

Ertragsausfälle

innere Gebrechen oder Betriebsschäden

In unserer Darstellung gehen wir davon aus, dass Deine Wohngebäudeversicherung einen marktüblichen Leistungsumfang abdeckt – also inklusive Elementarschäden. In Einzelfällen kann der Schutz in Deiner bestehenden Police auch besser ausfallen. Die Gegenüberstellung soll Dir lediglich einen Überblick geben und Dir helfen, die Unterschiede zu verstehen. Sie ersetzt keine individuelle Beratung.

Fest steht: Ohne eine spezielle Photovoltaikversicherung bleibt Dein Schutz immer lückenhaft.
Ob Du die zusätzlichen Leistungen brauchst und Dir die umfassendere Absicherung wichtig ist, hängt ganz von deinen persönlichen Bedürfnissen und Deiner Risikobereitschaft ab.

Ausschlüsse der Wohngebäudeversicherung

Manche Kriterien werden aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Hierzu zählen:

  • Vorsatz: Durch den Ausschluss vorsätzlicher Taten wird Missbrauch der Versicherungspolice verhindert. Absichtlich herbeigeführte Schäden werden somit nicht vom Versicherer erstattet.

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Diese ist standardmäßig nicht in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Leistungsstarke Tarife versichern dennoch dieses Risiko. Achte unbedingt darauf, dass Deine Police Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit enthält!

  • Krieg, AKW-/Reaktorunfälle und innere Unruhen: Diese sind ebenfalls nicht im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung inbegriffen. Schäden durch Krieg, Reaktorunfälle in Atomkraftwerken sowie innere Unruhen sind schwer kalkulierbar und können Schäden in hohem Maße verursachen, welche in der Folge für Versicherungen nicht mehr finanziell tragbar sind.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der eigentliche Neubauwert Deines Hauses über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Im Schadensfall erhälst Du die Kosten nur anteilig erstattet. Kommt es zu einem Totalschaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung somit nur einen Teil der möglicherweise hohen Kosten.

Eine Unterversicherung kannst Du vermeiden, indem Du Deinen Versicherer darüber informierst, sobald Du Neuerungen an Deinem Gebäude vorgenommen hast, die zu einer Wertsteigerung führen.

Häufig bieten Wohngebäudeversicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Mit diesem umgehen Sie im Schadensfall eine Prüfung seitens des Versicherers, sodass die Kosten für einen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme erstattet werden.

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